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Straßenverkehr und Stau abends auf einer Autobahn© Depositphotos.com/spcreative

Hupe und Lichthupe – Wann ist was erlaubt?

Viele Autos, Ampeln, Stau und Hektik: Das typische Bild einer Großstadt wird oftmals anhand des Verkehrsnetzes festgemacht. Dementsprechend tragen laute Motoren und stetiges Gehupe zur Geräuschkulisse bei. Die Hupe ist dabei ein wichtiges Ventil für viele Autofahrer – so wird diese meistens eingesetzt um der Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen und anderen Verkehrsteilnehmern Dampf zu machen. Außerdem wird diese des Öfteren als Grußsymbol verwendet. Aber: Ist das überhaupt erlaubt und sinnvoll?

Sparsam einsetzen, Missverständnisse vorbeugen

Die Hupe ist in erster Linie als Warnsignal vorgesehen. Andere Verkehrsteilnehmer sollten damit rechtzeitig auf Gefahren hingewiesen werden – damit sind allerdings keine Blitzer oder Verkehrskontrollen gemeint. Auch wenn man sich als Fahrer bedrängt fühlt, oder beispielsweise einen Autofahrer auf eine grün gewordene Ampel hinweisen möchte, ist die Betätigung erlaubt.

Die Hupe sollte also sparsam und gezielt eingesetzt werden – die Hinweise des Hupenden sollten stets eindeutig sein und auf das Wesentliche aufmerksam machen. Andere Verkehrsteilnehmer sollten in keinem Fall durch sinnloses Hupen verwirrt werden.

Regelungen für die Lichthupe

Auch hier gilt selbiges: Immer nur dann einsetzen, wenn es nötig ist. Allerdings nicht aus nächster Nähe – das könnte den Gegenüber stark blenden und dessen Sicht beeinträchtigen. Ähnlich wie die Hupe kann auch mit der Lichthupe auf sicherheitsrelevante Gefahren hingewiesen werden. Ebenso sind beide Hup-Varianten erlaubt, um einen Überholvorgang anzukündigen – die akustische Hupe wird dafür aber trotzdem selten verwendet.

Negativbeispiele

Die Hupe darf nicht willkürlich aus eigenen Interessen eingesetzt werden. Darunter zählt das Grüßen von Bekannten am Straßenrand, aber auch unnötiges Gedrängel auf der Autobahn. Auch darf laut Bußgeldkatalog kein Hupkonzert veranstaltet werden. Also: Öfter mal die Finger stillhalten. Das reduziert nicht nur den allgemeinen Stressfaktor, sondern beugt auch eventuellen Missverständnissen vor.

Strafen und Hinweise

Eine Hupe darf in einem Umkreis von 7 Metern nicht lauter als 105dB sein und muss dabei einen durchgehenden Ton von sich geben. Andernfalls könnte die Zulassungsbescheinigung hinfällig werden. Ein nicht angepasster oder übermäßiger Einsatz beider Hupen kann zu Geldbußen führen. Diese liegen zwar meist nur im Bereich von 5-10€. Trotzdem kann bei mehreren gleichen Strafen und Verwarnungen eine MPU drohen und damit auch ein eventuelles Fahrverbot.

Übrigens: Keine Angst bei einem Autokorso. Diese werden im Normalfall akzeptiert und oftmals sogar in Kooperation mit der Polizei überwacht.

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